Einladungs- und Rückmeldewesen zu den Kindervorsorgeuntersuchungen
Bitte trennen Sie den Etikettenblock vom Schreiben ab und kleben ihn durch Entfernen des schmalen Klebestreifens von der Rückseite in die innere vordere Umschlagseite des gelben Heftes Ihres Kindes ein.
Über diesen Link können Sie einen Kinderarzt in Berlin suchen:
http://www.kinderaerzte-im-netz.de/kinderarzt/berlin
Dieses Schreiben bedeutet nicht, dass Ihr Kind eine Untersuchung versäumt hat.
Sie erhalten mit diesem Schreiben lediglich die benötigten Screening-ID`s (Identitätsnummern) für Ihr Kind.
Nein - Ihr Kinderarzt wird bei Nichtvorliegen der Screening-ID die Teilnahme an der Kinder-Früherkennungsuntersuchung auf einem vorgegebenen Rückmeldebogen schriftlich im verschlossenen Umschlag an die Zentrale Stelle übermitteln.
Solange Ihr Kind in Berlin gemeldet ist, ist eine generelle Nichtteilnahme am Einladungs- und Rückmeldewesen nicht möglich.
Nein - Die Untersuchungen werden wie bisher von Ihrem Kinderarzt durchgeführt. Ihr Kinderarzt übermittelt der Zentralen Stelle für das Einladungs- und Rückmeldewesen an der Charité nur die Teilnahme der durchgeführten Früherkennungsuntersuchung.
Die Zentrale Stelle ermittelt durch einen Datenabgleich diejenigen Kinder,
für die keine Untersuchungsbescheinigungen eingegangen sind. Das Gesundheitsamt wird die Eltern daraufhin anschreiben und Ihnen einen Hausbesuch anbieten.
Sollte bis zu einer bestimmten Frist keine Rückmeldung einer Kinderärztin oder eines Kinderarztes bei der Zentralen Stelle eingegangen sein, erhalten Eltern eine Einladung zur freiwilligen Früherkennungsuntersuchung für Ihr Kind per Brief zugesendet.
Da Ihre Kinderärztin oder Ihr Kinderarzt die Früherkennungsuntersuchung dann nicht mehr abrechnen kann, bitten wir Sie sich direkt mit dem Gesundheitsamt Ihres Bezirkes in Verbindung zu setzen. Die Kontaktdaten zum jeweiligen KJGD stehen im Einladungsbrief.
Bitte kontaktieren Sie die Zentrale Stelle. Diese wird Ihnen umgehend die Screening-ID`s von Ihrem Kind nachdrucken und Ihnen per Brief zukommen lassen.
Ihnen als Eltern wird die Entscheidung überlassen, die unter dem Gesichtspunkt der Früherkennung von Krankheiten bei Kindern unstreitig sehr wichtigen, aber dennoch weiterhin freiwilligen Früherkennungsuntersuchungen von einer Kinderärztin oder einem Kinderarzt durchführen zu lassen.
Sollten Sie den Hausbesuch und die Nachholung der Früherkennungsuntersuchung ablehnen, ist dies vor dem Hintergrund der Freiwilligkeit hinzunehmen.
Die als räumlich, organisatorisch und personell getrennte Einheit bei der Zentralen Stelle angesiedelte Vertrauensstelle hat die Aufgabe, die Verwendung der im
Neugeborenen- und Hörscreening vergebenen Screening-ID auch für das Einladungswesen und Rückmeldeverfahren zu ermöglichen. Es erfolgt keine Verknüpfung der Datenbestände der beiden Verfahren.
Der § 7 des Berliner Kinderschutzgesetz sieht vor, dass zwei Jahre nach Beginn der Arbeit der Zentralen Stelle durch einen Dritten eine Evaluation durchzuführen ist.
Die Daten aller Berliner Kinder, die an den Früherkennungs-Untersuchungen U4 bis U9 teilnehmen sollen, erhält die Zentrale Stelle vom Melderegister.
Die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen kann nur eine Kinderärztin oder ein Kinderarzt der Zentralen Stelle zurück melden.
Bitte setzen Sie sich mit der Zentralen Stelle in Verbindung. Sie werden die Aufkleber (Screening-D`s) per Brief nochmals zugeschickt bekommen. Ihr Kinderarzt wird Ihnen ein neues Gelbes Heft zur Verfügung stellen.
Bitte setzen Sie sich mit der Zentralen Stelle in Verbindung, da geklärt werden muss, ob die ID Ihres Kindes auch in Berlin verwendet werden kann.
Die Zentrale Stelle erhält regelmäßig von der Meldebehörde elektronisch auf der Grundlage des Geburtsregistereintrages des Kindes, vor Beginn des in den Kinder-Richtlinien für die jeweilige Früherkennungsuntersuchung U4 bis U9, folgende Daten der jeweiligen Altersstufe übermittelt: Vor- und Familiennamen,frühere Namen,Tag und Ort der Geburt, Sterbetag, Geschlecht, Anschrift und Personensorgeberechtigte.
Bitte setzen Sie sich mit der Zentralen Stelle in Verbindung. Diese wird klären, welche die richtige Nummer (Screening-ID) für Ihr Kind ist.
Das verbindliche Einladungs- und Rückmeldewesen in Berlin soll helfen Entwicklungsstörungen und Krankheiten bei Kindern frühzeitig zu erkennen. So können eventuell notwendige Behandlungen rechtzeitig eingeleitet werden.
Sollte die Früherkennungsuntersuchung Ihres Kindes in einem anderen Bundesland durchgeführt worden sein, übermitteln Sie bitte eine Untersuchungsbescheinigung der Kinderärztin oder des Kinderarztes an die Zentrale Stelle.
Das Gesundheitsamt ist befugt und verpflichtet dies unverzüglich dem zuständigen Jugendamt (Koordinationsstelle Kinderschutz) mitzuteilen.
Die Zentrale Stelle ist unter
t: +49 30 450 566 022
von 8.00 Uhr-12.00 Uhr und 13.00 Uhr-15.00 Uhr
oder per E-Mail unter: zentralestelle@charite.de zu erreichen.
Hier finden Sie unseren Eltern-Flyer.
Hier finden Sie Informationen zum
Neugeborenen- und Hörscreening.